Heute präsentieren wir Ihnen eine weitere Gerichtsentscheidung aus dem Themenbereich Kindergeld.
Sachverhalt
Beantragtes Kindergeld der Mutter für Ihren Sohn wurde von der Familienkasse mit dem Hinweis abgelehnt, dass die maßgebliche Grenze für Einkünfte und Bezüge des Kindes überschritten sei.
Die Mutter war jedoch der Auffassung, dass die Rückzahlung eines Ausbildungsdarlehens für dessen Auslandsstudium einkommensmindernd zu berücksichtigen sei.
Der daraufhin erhobene Einspruch hatte keinen Erfolg.
Auch die Klage wurde vom Finanzgericht abgewiesen.
Das Urteil des Finanzgerichts wurde auf die Nichtzulassungsbeschwerde auch vom Bundesfinanzhof bestätigt.
Die Entscheidung
Der BFH sah keinen Unterschied zur "normalen" Einkommensermittlung außerhalb des Kindergeldbereichs und behandelte die Studienfinanzierung durch ein Darlehen demgemäß steuerneutral.
Dies führe weder zu steuerpflichtigen Einnahmen noch zu kindergeldschädlichen Bezügen, weshalb dessen Rückzahlung konsequent nicht einkommensmindernd berücksichtigt werden könne.
Mit freundlicher Empfehlung
Michael Hüttenberger
Rechtsanwalt
|