Die Historie
Durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 wurde die sog. Ansparabschreibung zugunsten eines neuen sog.
Investitionsabzugsbetrages abgeschafft. Diese Änderung bringt einige Vorteile (z.B. sind auch gebrauchte
Wirtschaftsgüter begünstigt), doch diese Privilegien sind jetzt auf bilanzierende Unternehmen
ausgerichtet und besonders Freiberufler schneiden gegenüber der Altregelung schlechter ab.
Sie können die Vorteile bei Erstellung einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung nicht mehr unabhängig von der
Gewinnhöhe bilden, sondern nur noch bei Jahresgewinnen bis 100.000 EUR und aufgrund der Konjunkturpakete
in 2009 bis 200.000 EUR nutzen. Damit bleiben viele Architekten, Ärzte, Rechtsanwälte und Steuerberater außen vor.
Die Streitfrage
Nun dreht sich die Streitfrage darum, ob aus der Formulierung in der Übergangsregelung des Gesetzes - wo von
Wirtschaftsjahr die Rede ist - geschlossen werden kann, dass Nichtbilanzierer, wie die meisten Freiberufler,
die Ansparabschreibung zumindest für das Jahr 2007 noch weiter nutzen können, weil die Übergangsregelung mit
dem Stichtag nicht passt.
Die wahrscheinliche Lösung
Der Bundesfinanzhof hat nun in einem Beschluss betreffend die Aussetzung der Vollziehung eines Steuerbescheides
seinen wahrscheinlichen Lösungsweg zu erkennen gegeben. Er orientierte sich dabei an dem sicherlich zutreffenden
historischen Willen des Gesetzgebers, nämlich die Ansparabschreibung durch den Investitionsabzugsbetrag zu ersetzen.
Dementsprechend sei nicht ernstlich zweifelhaft, dass Personen mit Einkünften aus selbständiger Arbeit für 2007 keine
Ansparabschreibung mehr geltend machen können.
Kommentar
Es ist nach wie vor zweifelhaft, ob der Wortlaut diese Lösung wirklich gebietet. Zweifelsfrei ist aber, dass der
Beschluss dem eindeutigen historischen Willen des Gesetzgebers bei Erlass des Gesetzes entspricht, weshalb kaum damit
zu rechnen ist, dass der Bundesfinanzhof in einem regulären Revisionsverfahren zu einem anderen Ergebnis kommen wird.
Es gilt nunmehr sich alternativen Gestaltungen zuzuwenden, welche eine Steuerersparnis ermöglichen.
Mit freundlicher Empfehlung
Michael Hüttenberger
Rechtsanwalt
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