Die bekannte Lohnsteuerkarte auf Papier wurde letztmalig für das Jahr 2010 zugeschickt.
Wegen der Umstellung auf ein elektronisches Verfahren wird es für das Übergangsjahr 2011 keine Papiersteuerkarte mehr geben, sondern die Steuerkarte 2010 behält für 2011 ihre Gültigkeit.
Die bislang auf der Papierkarte enthaltenen Informationen, wie Steuerklasse, Freibeträge und Anzahl der Kinder, werden zukünftig in einer Datenbank gespeichert.
Falls sich die Verhältnisse geändert haben empfiehlt sich dennoch dringend die Eintragung der Änderungen, schon um einerseits bei Steuerklassen und Kinderfreibeträgen einer gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen, sowie bei Freibeträgen um spätere Nachzahlungen zu vermeiden.
Für Änderungen/Eintragungen der Lohnsteuerkarte sind ab 01.01.2011 allein die Finanzämter zuständig.
Für melderechtliche und standesamtliche Änderungen sind aber weiterhin die Bürgerämter zuständig.
Ab dem Jahr 2012 erhalten die Arbeitgeber sämtliche Angaben für den Lohnsteuerabzug dann aber auf elektronischem Wege durch die Finanzverwaltung.
Sollten Sie Hilfe/Beratung benötigen können Sie nach einer Terminvereinbarung im Rahmen einer Erstberatung Ihre offenen Fragen beantwortet erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Hüttenberger
Rechtsanwalt
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