Grundsätzlich hat der Erblasser Testierfreiheit, d.h. er kann frei entscheiden, wie er sein Vermögen nach seinem
Tod verteilen will. Dabei muss er im Bereich der Unternehmensnachfolge besonders gesellschaftsrechtliche Regelungen
berücksichtigen, um seinen Willen wirklich durchzusetzen.
Das Pflichtteilsrecht stellt diese Gestaltungsfreiheit in Frage,da es nahestehenden Personen und besonders Abkömmlingen einen Mindestanteil am Nachlass sichert.
Das erklärt, warum das Pflichtteilsrecht eine bedeutsame Hürde bei Unternehmensnachfolgen darstellt.
Besonders die hinzutretende Belastung mit Erbschaftsteuer macht oft eine rechtliche abgesicherte individuelle Gestaltung
erforderlich, damit der ausgewählte Unternehmenserbe wirklich an die Stelle des bisherigen Unternehmers treten kann,
ohne unnötigen Belastungen ausgesetzt zu sein.
Eine Beratung an der Schnittstelle von Steuerrecht und Erbrecht kann viel unnötigen Ärger ersparen.
Michael Hüttenberger
Rechtsanwalt
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