Ab Dezember 2011 ist im Rahmen der Lohnabrechnung für Meldungen zur Sozialversicherung ein neuer 9-stelliger Tätigkeitsschlüssel verpflichtend.
Mit dieser Neuerung sind im Ergebnis mehr Informationen zum Arbeitsverhältnis zu melden als bisher.
Die Neuerungen betreffen folgende Bereiche:
- Detaillierungstiefe der Tätigkeit (d.h. genauere Tätigkeitsangaben sind erforderlich)
- Angaben zum Schulabschluss
- Angaben zum beruflichen Ausbildungsabschluss (Ausbildungsberuf)
- Art des Arbeitsvertrages (befristet/unbefristet)
- Angabe, ob es sich um ein Zeitarbeitsverhältnis handelt
Zumeist werden diese Daten von den Personalabteilungen per Fragebogen derzeit bereits erfragt.
Haben Sie Zweifel an den abgefragten Daten oder sonstige Fragen zu diesen Änderungen, so stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Gerne können Sie Ihre Frage vorab per Email an uns richten. Dabei geben Sie bitte Ihren vollständigen Namen und Anschrift an.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Hüttenberger
Rechtsanwalt
|